Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 28, Nein: 0, Enthaltungen: 0

 

Die Gemeindevertretung Hoppegarten stellt gemäß
§ 56 Abs. 1 i.V.m. § 57 Abs. 1 BbgKWahlG fest:

 

    1. Es gibt keine Einwendungen gegen die Wahl der Ge     meindevertretung vom 28. September 2008.

 

    2. Die Wahl ist gültig.