Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 27, Nein: 0, Enthaltungen: 1

 

Die Gemeindevertretung Hoppegarten stellt gemäß § 82a i.V.m. § 56 Abs. 1, § 57 Abs. 1 BbgKWahlG fest:

 

    1. Es gibt keine Einwendungen gegen die Wahl des
     Ortsbeirates Hönow vom 28. September    2008.

 

    2. Die Wahl ist gültig.