Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 27, Nein: 0, Enthaltungen: 1

 

Die Gemeindevertretung Hoppegarten stellt gemäß § 82a i.V.m. § 56 Abs. 1, § 57 Abs. 1 BbgKWahlG fest:

 

1. Es gibt keine Einwendungen gegen die Wahl des
    Ortsbeirates Münchehofe vom 28. September 2008.

 

2. Die Wahl ist gültig.