Der Ausschussvorsitzende ruft den TOP und Frau Blaschke zur Berichterstattung auf.

Herr Licht erklärt, dass er als zuständiger Verantwortlicher diese Aufgabe übernimmt.

Zur Berichterstattung

Die Unzulänglichkeiten und begründeten Bürgerbeschwerden (ca. 45) waren Anlass zu persönlichen Gesprächen mit dem Geschäftsführer des mit dem Winterdienst beauftragten Unternehmens. Die Probleme wurden erläutert und Festlegungen zu Schwerpunkten und Prioritäten getroffen. Zuzüglich gab es auch die Ankündigung einer möglichen Kürzung der finanziellen Vergütung für den Winterdienst in Höhe von 3 bis 5 T€.

Die nicht unverzügliche Beräumung des Streugutes ist auf die Entscheidung von Herrn Licht zurückzuführen, der davon ausgegangen ist, dass weiterhin winterliche Witterungsverhältnisse eintreten könnten. Zwischenzeitlich wird auch diese Leistung umgesetzt, teilweise mit zyklischen Straßenreinigung.

Hinweisen zur mangelnden Qualität der Beräumung wurde ebenfalls nachgegangen,

die Technologie wurde geändert.

Fragen der Ausschussmitglieder

Herr Kästner: Wer kontrolliert den Winterdienst?

Herr Licht: Normalerweise der mit dem Winterdienst Beauftragte, das heißt, der Geschäftsführer. Im erweiterten Sinne auch die Verwaltung im Zusammenhang mit der Prüfung der Vertragserfüllung (Leistungserbringung/Rechnungsstellung). Aufgrund von Beschwerden wurde dann aber verstärkt kontrolliert, um in der Sachlage beweiskräftig zu sein.

Herr Zimmermann: Liegt eine Vertragsverletzung seitens der Firma vor oder ist der Vertrag möglicherweise nicht konkret ausgehandelt. Wenn Leistungskürzungen angekündigt wurden, muss es auch ein Verschulden des Unternehmens geben.

Wurden Streuprotokolle ausgewertet?

Herr Licht: Festzustellen ist, dass die vertragliche Leistung nicht vollständig erbracht wurde (im Einzelfall, nicht in der Masse). Zeitvorgaben für den Winterdienst sind Vertragsbestandteil, Schwerpunkte wurden jetzt präzisiert. Ja, die Streuprotokolle wurden ausgewertet, jedoch stimmen Streuprotokoll, Niederschrift und erbrachte Leistungen nicht überein (Abweichung ca. 8 %).

Herr Arndt: Was sind extreme Temperaturen und extreme Winterverhältnisse im Winter?

Gibt es einen Vermerk über das Gespräch mit der Fa. Rahlf, in dem Sie auf die Vergütungskürzung hingewiesen haben? Gab es Kürzungen?

Ergänzend wird auf die noch nicht realisierte Beseitigung des Streugutes an konkreten Beispielen hingewiesen.

Herr Licht: Es gab Gespräche, es gibt Vermerke, er gibt keine Kürzungen. Die Kürzung wurde in eine zusätzliche zu erbringende Reinigungsleistung gewandelt.

Extremtemperaturen sind am Wirkungsgrad von Streugut/Auftaumittel zu messen

(- 12° C). Zu Erläuterung „extreme Schneeverhältnisse“ kann keine Angabe gemacht werden.

Herr Zimmermann: Welche Vertragslaufzeit wurde mit der Fa. Rahlf vereinbart?

Herr Licht: Es gibt eine ¼-jährliche Kündigungsfrist.

Frau Hummel: Gab es auch Beschwerden zur Reinigung von Baumscheiben?

Herr Licht: Ja, dazu wurde die zusätzliche Reinigung im Handbetrieb vereinbart.