Beschlussvorschlag:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, bei den Planungen zu den neuen Räumen für  die Bibliothek in Hoppegarten folgende Prämissen zu berücksichtigen:

 

1.   Die Bibliothek Hoppegarten bleibt mit zwei Standorten in Hönow und Dahlwitz-Hoppegarten erhalten.

2.   An beiden Standorten sind ausreichend Räumlichkeiten für einen bedarfsgerechten Betrieb der Bibliothek zu planen.

3.     An beiden Standorten ist mit ausgebildetem Fachpersonal ein qualitätsgerechter Betrieb der Bibliothek zu sichern.

 

Der Hauptausschuss nimmt den Antrag zur Kenntnis.