Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 26, Nein: 0, Enthaltungen: 2

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Hoppegarten beschließt, die während der öffentlichen Auslegung entspr. § 3 (2) BauGB und im Rahmen der Beteiligung der Behörden entspr. § 4 (2) BauGB vorgebrachten Einwendungen und Anregungen zur 1. Änderung des Bebauungsplanes „Gartenstadt Neu-Birkenstein“ abzuwägen. Die Verwaltung wird beauftragt, die Behörden, die Bedenken und Anregungen erhoben haben, vom Ergebnis in Kenntnis zu setzen.