Der Ausschuss ist sich einig, dass der Richtlinie grundsätzlich zugestimmt werden kann. Er empfiehlt in folgenden Punkten eine Überarbeitung der Richtlinie:

-         Die Antragstellung vier Monate vor der Veranstaltung sollte überdacht werden. Der Zeitraum erscheint zu lang.

-         Eine eindeutige Klärung sollte zu dem Begriff „eingetragener, gemeinnütziger Verein“ erfolgen.

-         Die Notwendigkeit der Einreichung von Originalbelegen zum Nachweis der Eigenmittel ist zu klären.