Beschluss: ablehnend beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 13, Enthaltungen: 1

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Hoppegarten beschließt, dass für eine freiwillige Überprüfung der Mitglieder der Gemeindevertretung auf Mitarbeit im MfS/AfNS die Fraktionen und fraktionslosen Gemeindevertreter zuständig sind.

 

Um eine Einheitlichkeit der Überprüfung zu gewährleisten, sollte folgende Definition der Belastung gelten:

 

1. Stasi-belastet sind alle bei der Stasi angestellten Abgeordneten mit spezifischer Stasi-Tätigkeit.

 

2. Stasi-belastet ist, wer eine Informationstätigkeit ausübte, die durch Verpflichtungserklärung beweisbar ist.

 

3. Stasi-belastet ist, wer nachgewiesenermaßen mit Hilfe der Stasi wissentlich zur Unterdrückung, Gefährdung oder rechtswidriger Behandlung von Menschen beigetragen oder sich durch Missbrauch seines Amtes oder seiner Verbindungen bereichert hat.

 

4. Stasi-belastet ist nicht, wer im Rahmen der beruflichen Tätigkeit fachliche Informationen weitergab, durch die keine Personen diskriminiert oder belastet worden sind.

 

5. Stasi-belastet sind nicht Kinder, Jugendliche und Heranwachsende, also Personen, die nach dem 12. Januar 1990 das 18. Lebensjahr vollendet hatten.

 

Das Ergebnis der Überprüfung wird dem Vorsitzenden der Gemeindevertretung, der das Verfahren organisatorisch sichert, mitgeteilt, der darüber die Gemeindevertretung informiert.

 

Die Überprüfung soll im Jahr 2010 abgeschlossen werden.