Der Ausschuss empfiehlt die
Richtlinie mit folgenden Änderungen zu beschließen:
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In der Anlage 1
ist die Angabe der Bankverbindung aufzunehmen.
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Im Punkt „
Anzeige im Veranstaltungskalender“ ist ein Anstrich „Ist dies gewünscht“
eingefügt werden.
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Im Punkt „Gegenstand
der Förderung“ soll die Förderung von Honorar-
und Aufwandsentschädigungen aufgenommen werden.