Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Die Gemeindevertretung Hoppegarten beschließt, die während der öffentlichen Auslegung entspr. § 3 (2) BauGB und im Rahmen der Beteiligung der Behörden

entspr. § 4 (2) BauGB vorgebrachten Einwendungen und Anregungen zum Bebauungsplan „Dorfkern Hönow“ abzuwägen. Die Verwaltung wird beauftragt, die Behörden und Bürger, die Bedenken und Anregungen erhoben haben, vom Ergebnis in Kenntnis zu setzen.