Sitzung: 13.09.2010 Gemeindevertretung
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 26, Nein: 1, Enthaltungen: 0
Vorlage: DS 189/2010/08-14
Beschlussvorschlag: |
Die Gemeindevertretung stellt gemäß § 79 Abs. 1 BbgKVerf fest, dass das Grundstück in der Gemarkung Dahlwitz-Hoppegarten, Flur 3, Flurstück 1178 für die Erfüllung gemeindlicher Aufgaben in absehbarer Zeit nicht notwendig ist. Die Gemeindevertretung beschließt die öffentliche Ausschreibung des Grundstücks zur Begründung eines Erbbaurechtes. |