Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 26, Nein: 1, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung stellt gemäß § 79 Abs. 1 BbgKVerf fest, dass das Grundstück in der Gemarkung Dahlwitz-Hoppegarten, Flur 3, Flurstück 1178 für die Erfüllung gemeindlicher Aufgaben in absehbarer Zeit nicht notwendig ist.

 

Die Gemeindevertretung beschließt die öffentliche Ausschreibung des Grundstücks zur Begründung eines Erbbaurechtes.