Verwaltungs- und Beschwerdeausschuss empfiehlt unter der Berücksichtigung folgender Änderungsformulierungen die Zustimmung:

 

§ 4 Reinigungsklasse 3

Abs. (5) ......erfolgt bei Bedarf ..., .....jährlich wenigstens 4 Mal

Abs. (6) ....Schnee und entstandene Glätte sind ohne schuldhafte Verzögerung zu beseitigen.