Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0, Enthaltungen: 1

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Hoppegarten beschließt, die während der Beteiligungen der Träger öffentlicher Belange und Bürger entspr. § 3 (2) und §4 (2) BauGB vorgebrachten Einwendungen und Anregungen zur 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Wohngebiet Giebelweg 1“ gemäß den beigefügten Unterlagen abzuwägen. Die Verwaltung wird beauftragt, die Träger öffentlicher Belange und Bürger, die Bedenken und Anregungen erhoben haben, vom Ergebnis in Kenntnis zu setzen.