Nachtrag: 20.09.2010

Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 20, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Hoppegarten hebt den Beschluss DS 018/2008/08-14 vom 01.12.2008 auf.

 

Die Gemeindevertretung beschließt den Verkauf des Grundstücks Rudolf-

Breitscheid-Str. 12, Gemarkung Dahlwitz-Hoppegarten, Flur 6, Flurstück 1079, an den Bewerber 4.

 

Die Gemeindevertretung erteilt eine Belastungsvollmacht zur Bestellung von Grundschulden vor Eigentumsumschreibung in Höhe des Kaufpreises zuzüglich geplanter Investitionen. Die Belastungsvollmacht wird begrenzt auf max. 360.000,00 €.

 

Sofern die Vertragsverhandlungen mit Bewerber 4 scheitern, ist die Verwaltung ermächtigt, in nachfolgender Reihenfolge mit den Bewerbern 3, 1 und 2 Vertragsverhandlungen zu führen und einen Kaufvertrag abzuschließen.

In diesem sind folgende Schwerpunkte aufzunehmen:

 

-          Mietverträge sind vom Käufer zu übernehmen,

-          mit den Modernisierungsarbeiten ist spätestens 2 Jahre nach Vertragsabschluss zu beginnen,

-          Kaufpreis = Kaufpreisangebot; Fälligkeit 6 bis 12 Wochen nach Vertragsabschluss.