Beschluss: Kenntnis genommen

Die Drucksache wird zur Kenntnis genommen.

In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass der Beschlussvorschlag nicht in „gelb“ vorliegt. Die Verwaltung soll Vorschläge unterbreiten, um die Sitzungsvorbereitung mit den entsprechenden Unterlagen in elektronischer Form

zur Verfügung zu stellen.