Sitzung: 28.02.2011 Gemeindevertretung
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Enthaltungen: 7
Vorlage: DS 190/2010/08-14
Beschlussvorschlag: |
Die Gemeindevertretung Hoppegarten beschließt, die während der öffentlichen Auslegung entspr. § 3 (2) BauGB und im Rahmen der Beteiligung der Behörden entspr. § 4 (2) BauGB vorgebrachten Einwendungen und Anregungen zum Bebauungsplan „Dorfkern Hönow“ abzuwägen. Die Verwaltung wird beauftragt, die Behörden und Bürger, die Bedenken und Anregungen erhoben haben, vom Ergebnis in Kenntnis zu setzen. |