Abstimmung: Ja: 23, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Hoppegarten beschließt, die während der Beteiligungen der Träger öffentlicher Belange und Bürger entsprechend § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Einwendungen und Anregungen zur 8. Änderung des Bebauungs-planes „Siedlungserweiterung Hönow“ für Bereiche der Baufelder 35.2 und 27.3 gemäß den beigefügten Unterlagen abzuwägen.