Beschluss: ablehnend beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 16, Enthaltungen: 2

Beschlussvorschlag:

 

Der Entwurf eines Europarechtsanpassungsgesetzes Erneuerbare Energien (BT-Drs. 17/3629) sieht vor, das öffentliche Gebäude ab 2012 eine Vorbildfunktion für den Ausbau Erneuerbarer Energien in der Wärmeversorgung einnehmen sollen. Daraus ergibt sich im Jahr 2012 eine maximale Gesamtbelastung (Differenzkosten) von ca. 4,1 Mio Euro. Davon entfallen ca. 3,28 Mio Euro (80,6 Prozent) auf die Kommunen.

Darüber hinaus sieht der Energieeffizienzplan der EU-Kommission vor, dass ab 2014 alle öffentlichen Altbauen Stück für Stück energetisch saniert werden müssen, zwei Prozent des Bestands jedes Jahr. Bei all dem ist keine Freiwilligkeit vorgesehen. Die Vorgaben sollen zwingend sein.

 

Vor diesem Hintergrund wird die Verwaltung gebeten, den finanziellen Mehraufwand zu berechnen und bei den künftigen Haushaltsplanungen zu berücksichtigen.