Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 25, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung stellt gemäß § 79 Abs. 1 BbgKVerf fest, dass der hälftige Miteigentumsanteil am Grundstück in der Gemarkung Hönow, Flur 2, Flurstück 226

(690 m²) für die Erfüllung gemeindlicher Aufgaben in absehbarer Zeit nicht notwendig ist.

 

Die Gemeindevertretung beschließt den Verkauf des Miteigentumsanteils am Grundstück mindestens zum aktuellen Verkehrswert.

 

Die Gemeindevertretung stimmt der Bestellung von Grundschulden vor Eigentumsumschreibung in Höhe des Kaufpreises zuzüglich geplanter Investition, maximal 150.000,00 € (i.W. einhundertfünfzigtausend Euro) samt Nebenleistungen (für das gesamte Grundstück), zu.

 

Die Verwaltung wird ermächtigt, die Vermarktung des Miteigentumsanteils der Gemeinde in Zusammenarbeit mit dem Abwesenheitspfleger für den privaten Miteigentumsanteil abzustimmen, durchzuführen und den Kaufvertrag abzuschließen.