Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 25, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Hoppegarten stellt fest, dass für die im Ergebnis der Beteiligungen der Träger öffentlicher Belange entsprechend § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Einwendungen und Anregungen zur 9. Änderung des Bebauungsplanes „Siedlungserweiterung Hönow“ zur Streichung der textlichen Festsetzung 1. 2 keine Abwägung erforderlich ist.