Sitzung: 16.05.2011 Gemeindevertretung
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 25, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: DS 243/2011/08-14
Beschlussvorschlag: |
Die
Gemeindevertretung Hoppegarten stellt fest, dass für die im Ergebnis der
Beteiligungen der Träger öffentlicher Belange entsprechend § 3 Abs. 2 und § 4
Abs. 2 BauGB vorgebrachten Einwendungen und Anregungen zur 9. Änderung des Bebauungsplanes
„Siedlungserweiterung Hönow“ zur Streichung der textlichen Festsetzung 1. 2
keine Abwägung erforderlich ist. |