Beschluss: vom Einreicher zurückgezogen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 1, Enthaltungen: 0

Ergänzend ist durch die Verwaltung zu prüfen, ob der Bewerber entgegen der Information vom heutigen Tag, dass er nunmehr das Grundstück kaufen möchte, auch bereit ist, das Grundstück in Erbbaupacht zu übernehmen. Sollte dies nicht der Fall sein, wird die Drucksache zur GV zurückgezogen und das Grundstück zur Erbbaupacht neu ausgeschrieben. Ein Verkauf kommt ausdrücklich nicht in Betracht.