Der Haushalts- und Finanzausschuss verweist die Drucksache zurück an die Verwaltung.

 

Erinnert wird an eine Gegenüberstellung der möglichen Mehreinnahmen bei der Umlageerhöhung von 75% auf 90%. Weiterhin sollen die gesetzlichen Grundlagen belegt werden, aus denen eine mögliche Umlageerhöhung ersichtlich und die Berechnung der Eckgrundstücke erfolgen sollte.