Beschluss: zurückgestellt in die Verwaltung

Der Haushalts- und Finanzausschuss verweist die Beschlussvorlage zurück an die Verwal-tung zur Klärung folgender Anfragen:

 

1. Erläuterung des Begriffs „Erbbauzinsreallast“ (S. 9 des Vertragsentwurfes).

2. Erläuterung der gesamtschuldnerischen Haftung für Grunderwerbssteuer (S. 11 des

    Vertragsentwurfes).

3. Konkretisierung der Investitionsverpflichtung und Sicherstellung der Mieteinnahmen für

    Sanierungsmaßnahmen am Mietshaus.

 

Weiterhin empfiehlt der Haushalts- und Finanzausschuss die Überarbeitung der Zielverein-barungen im Ausschuss „Jugend, Bildung und Kultur“.