Nachtrag: 19.10.2011
Sitzung: 14.11.2011 Gemeindevertretung
Beschluss: vom Einreicher zurückgezogen
Vorlage: DS 288/2011/08-14
Beschlussvorschlag: |
Die
Gemeindevertretung Hoppegarten beschließt, die während der öffentlichen
Auslegung entspr. § 3(2) BauGB und im Rahmen der Beteiligung der Behörden
entspr. § 4(2) BauGB vorgebrachten Einwendungen und Anregungen zum Entwurf
des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Hoppegarten abzuwägen. Die Verwaltung
wird beauftragt, die Behörden und Bürger, die Bedenken und Anregungen erhoben
haben, vom Ergebnis in Kenntnis zu setzen. |