Nachtrag: 19.10.2011

Beschluss: vom Einreicher zurückgezogen

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Hoppegarten beschließt, die während der öffentlichen Auslegung entspr. § 3(2) BauGB und im Rahmen der Beteiligung der Behörden entspr. § 4(2) BauGB vorgebrachten Einwendungen und Anregungen zum Entwurf des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Hoppegarten abzuwägen.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Behörden und Bürger, die Bedenken und Anregungen erhoben haben, vom Ergebnis in Kenntnis zu setzen.