Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Hoppegarten beschließt aufgrund § 10 BauGB den Bebauungsplan „An der Trainierbahn“, Teil 2 (An der Trainierbahn Nr. 35 bis Heidemühler Weg) als Satzung.

Der Plan mit Begründung und der Umweltbericht werden gebilligt. Die Verwaltung wird beauftragt, die Genehmigung zu beantragen.

Die Erteilung der Genehmigung ist ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit Begründung und der Umweltbericht während der Sprechzeiten der Verwaltung eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.