Die Verwaltung wird mit der Einarbeitung folgender Ergänzungen

 

§ 3 Schutz der Verkehrsflächen und Anlagen unter Punkt 13 am Ende in Klammern zu ergänzen (z. B. Rauchverbot, Verbot zum Genuss alkoholischer Getränke auf Spielplätzen).

In Fällen des Verstoßes muss dann unter § 14 Ordnungswidrigkeiten ein Punkt 10. hinzugefügt werden, unter dem dann geahndet wird.

 

beauftragt.

Dazu wird eine Drucksache für einer der nächsten Gemeindevertretersitzungen erarbeitet.