Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 22, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung stellt gemäß § 79 Abs. 1 BbgKVerf fest, dass die Grundstücke in der Gemarkung Dahlwitz-Hoppegarten, Flur 3, Flurstücke 1214 und 1224 für die Erfüllung gemeindlicher Aufgaben in absehbarer Zeit nicht notwendig sind.

 

Die Gemeindevertretung beschließt die öffentlichen Ausschreibungen der Grundstücke zur Begründung von Erbbaurechten.