Sitzung: 12.03.2012 Gemeindevertretung
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 22, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: DS 304/2012/08-14
Beschlussvorschlag: |
Die Gemeindevertretung stellt gemäß § 79 Abs. 1 BbgKVerf fest, dass
die Grundstücke in der Gemarkung Dahlwitz-Hoppegarten, Flur 3, Flurstücke
1214 und 1224 für die Erfüllung gemeindlicher Aufgaben in absehbarer Zeit
nicht notwendig sind. Die Gemeindevertretung beschließt die öffentlichen Ausschreibungen
der Grundstücke zur Begründung von Erbbaurechten. |