Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 22, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung erteilt eine Zustimmung zur Übertragung des Erbbaurechtes am Grundstück in der Gemarkung Dahlwitz-Hoppegarten, Flur 3, Flurstück 1188, wenn die Käufer, die aus dem Erbbaurechtsvertrag vom 25.09.2007,

UR-Nr. 0682/2007 des Notars Dr. Peter Lehmann, resultierenden Rechte und Pflichten übernehmen (mit Weitergabeverpflichtung) und über eine ausreichende Bonität verfügen.

 

Die Verwaltung wird beim Vorliegen eines notariellen Vertrages ermächtigt, diesen nur zu genehmigen, wenn die Rechte und Pflichten aus dem Erbbaurechtsvertrag vom 25.09.2007 übernommen werden, die Käufer eine entsprechende Bonität besitzen und der Zweck des Erbbaurechtes „Wohnnutzung“ (Selbstnutzung) erfüllt werden.