Sitzung: 12.03.2012 Gemeindevertretung
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 22, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: DS 305/2012/08-14
Beschlussvorschlag: |
Die
Gemeindevertretung erteilt eine Zustimmung zur Übertragung des Erbbaurechtes
am Grundstück in der Gemarkung Dahlwitz-Hoppegarten, Flur 3, Flurstück 1188,
wenn die Käufer, die aus dem Erbbaurechtsvertrag vom 25.09.2007, UR-Nr. 0682/2007
des Notars Dr. Peter Lehmann, resultierenden Rechte und Pflichten übernehmen
(mit Weitergabeverpflichtung) und über eine ausreichende Bonität verfügen. Die Verwaltung
wird beim Vorliegen eines notariellen Vertrages ermächtigt, diesen nur zu
genehmigen, wenn die Rechte und Pflichten aus dem Erbbaurechtsvertrag vom
25.09.2007 übernommen werden, die Käufer eine entsprechende Bonität besitzen
und der Zweck des Erbbaurechtes „Wohnnutzung“ (Selbstnutzung) erfüllt werden. |