Beschluss: Empfehlung zur Zustimmung

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Der Ausschuss stimmt über den Beschlussvorschlag ab. Allerdings empfehlen die Mitglieder in der Anlage folgende Änderung auf der Seite 4, Zu 6., Spalte 1 vorzunehmen:

Wird bei einer missbräuchlichen Alarmierung der Verursacher festgestellt, so werden die Gebühren je angefangene Viertelstunde mit 44,25 Euro in Rechnung gestellt.