Sitzung: 24.04.2012 Verwaltungsausschuss
Beschluss: Empfehlung zur Zustimmung
Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: DS 316/2012/08-14
Der Ausschuss stimmt über den
Beschlussvorschlag ab. Allerdings empfehlen die Mitglieder in der Anlage
folgende Änderung auf der Seite 4, Zu 6., Spalte 1 vorzunehmen:
Wird bei einer missbräuchlichen Alarmierung der
Verursacher festgestellt, so werden die Gebühren je angefangene Viertelstunde mit 44,25 Euro in Rechnung gestellt.