Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 23, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Hoppegarten beschließt auf der Grundlage des § 16 Kita-Gesetz die Regelung zur Zuschussfinanzierung an Kindertagesstätten in „Freier Trägerschaft“ in der Gemeinde Hoppegarten wie folgt:

 

Voraussetzung für die Gewährung von Zuschüssen ist:

  1. eine gültigen Betriebserlaubnis gemäß § 45 SGB VIII-Kinder- und Jugendhilfe-Gesetz (KJHG),
  2. die Aufnahme in die Jugendhilfeplanung - Teilplan Kindertagesbetreuung - des Landkreises Märkische-Oderland gemäß §12 Abs. 3 KitaG,
  3. ein Finanzplan mit vollständiger Aufstellung, der zu erwartenden Einnahmen und Ausgaben,
  4. die Verpflichtung des Trägers, die von ihm betriebene Kindertagesstätte vorrangig Kindern aus der Gemeinde Hoppegarten zur Verfügung zu stellen,
  5. dass die vom Träger festgelegten Elternbeiträge nicht die in der jeweils gültigen Kita-Gebührensatzung der Gemeinde Hoppegarten festgelegten Elternbeiträge unterschreiten,
  6. dass der Träger über die Höhe seiner Elternbeiträge ein Einvernehmen mit dem Jugendhilfeausschuss des Landkreises Märkisch-Oderland herstellt,
  7. dass vor Abschluss des Betreuungsvertrages der Rechtsanspruch durch den Landkreis Märkisch-Oderland per Bescheid festgestellt wurde. Eine Kopie des Bescheides über den Rechtsanspruch sowie des Betreuungsvertrages ist  der Gemeinde Hoppegarten zuzuleiten.

Gewährung des Zuschusses:

Sind die Voraussetzungen für die Gewährung von Zuschüssen erfüllt, ist dem „Freien Träger“ auf der Grundlage des § 16 Kita-Gesetzes –Finanzierung der Kindertagesbetreuungsangebote – der Zuschuss zu den Betriebs-und Personalkosten zu gewähren.

 

Art und Höhe des Zuschusses

Die Gemeinde Hoppegarten stellt dem „Freien Träger“ für den beantragten Zeitraum eine pauschalierte Summe zur Verfügung, maximal 1.125,00 Euro pro Kind pro Jahr. Der Zuschusszeitraum ist das im Bescheid ausgewiesene Haushaltsjahr. Die Höhe des Zuschusses für die Einrichtung wird auf der Grundlage der tatsächlich ermittelten Platzkosten der in der Trägerschaft der Gemeinde Hoppegarten befindlichen Kindertagesstätten jährlich neu errechnet.

 

Zahlungsweise

Die Auszahlung der bewilligten Zuschüsse erfolgt monatlich, jeweils zum 1. des ersten Monats des laufenden Quartals lauf das vom Träger benannte Konto.

 

Verwendungsnachweis

Die Nachweise über die Verwendung des Zuschusses für das Zuwendungsjahr sind bis zum 31.03. des Folgejahres des Zuschusszeitraumes gegenüber der Gemeinde zu erbringen. Ergeben sich bei der Nachweisprüfung geringere Aufwendungen als im Bescheid festgesetzt, hat der Träger die Differenzsumme an die Gemeinde zu zahlen.