Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

 

Beschlussvorschlag:

Der Hauptausschuss der Gemeindevertretung Hoppegarten beschließt:

 

1.  Für MitarbeiterInnen der Gemeinde, deren Mitfahrt durch den Bürgermeister angeordnet wird, gelten die bestehenden Dienstreiseregelungen. Mitreisende Angehörige dieser Personengruppe tragen die anfallenden Fahrt- bzw. Flugkosten, Kosten für Unterkunft und Verpflegung (soweit nicht organisiert) selbst.

2.  Für die nicht unter Ziffer 1 genannten MitarbeiterInnen der Gemeinde, für GemeindevertreterInnen, Ortsvorsteher und Mitglieder der Ortsbeiräte gelten die bestehenden Dienstreiseregelungen mit der Maßgabe, dass diese sich an den jeweiligen Fahr- bzw. Flugkosten zu 50 % beteiligen. Mitreisende Angehörige dieser Personengruppe tragen die anfallenden Fahrt- bzw. Flugkosten, Kosten für Unterkunft und Verpflegung (soweit nicht organisiert) selbst.

3.  Die in der Gemeinde Hoppegarten ansässigen und aktiven Vereine tragen die anfallenden Fahr- bzw. Flugkosten, Kosten für Unterkunft und Verpflegung (soweit nicht organisiert) für mitreisende Mitglieder selbst. Sie können bei der Gemeindeverwaltung einen Reisekostenzuschuss bis max. 50 % der Kosten, für  mitreisende Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr bis max. 90 %, bei einer Mindestbeteiligung dieser Personengruppe von 20,00 €, beantragen. Mitreisende Angehörige tragen alle anfallenden Fahrt- bzw. Flugkosten, Kosten für Unterkunft und Verpflegung (soweit nicht organisiert) selbst.

4.  EinwohnerInnen der Gemeinde Hoppegarten, für welche die Ziff. 1 – 3 nicht zutreffen, können an entsprechenden Reisen nach Maßgabe vorhandener freier Plätze teilnehmen. Sie tragen die anfallenden Fahrt- bzw. Flugkosten und die Kosten für Unterkunft und Verpflegung selbst.

5.  Die gastgebende Gemeinde Hoppegarten übernimmt für die Gäste die Kosten für Exkursionen/ Ausflüge/ Eintrittsgelder vor Ort sowie evtl. Buffets im Rahmen organisierter Veranstaltungen (z.B. Freundschaftsabende u. ä.).

Die Kosten für sämtliche außerhalb des organisierten Programms durchgeführten Aktivitäten tragen die jeweils Aktiven selbst.

6. Die Kosten für sämtliche außerhalb des organisierten Programms durchgeführten Aktivitäten tragen die jeweils Aktiven selbst.