Sitzung: 14.08.2012 Hauptausschuss
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: DS 342/2012/08-14
Beschlussvorschlag: Der Hauptausschuss der
Gemeindevertretung Hoppegarten
beschließt:
1. Für
MitarbeiterInnen der Gemeinde, deren Mitfahrt durch den Bürgermeister
angeordnet wird, gelten die bestehenden Dienstreiseregelungen. Mitreisende
Angehörige dieser Personengruppe tragen die anfallenden Fahrt- bzw.
Flugkosten, Kosten für Unterkunft und Verpflegung (soweit nicht organisiert)
selbst. 2. Für
die nicht unter Ziffer 1 genannten MitarbeiterInnen der Gemeinde, für
GemeindevertreterInnen, Ortsvorsteher und Mitglieder der Ortsbeiräte gelten
die bestehenden Dienstreiseregelungen mit der Maßgabe, dass diese sich an den
jeweiligen Fahr- bzw. Flugkosten zu 50 % beteiligen. Mitreisende Angehörige
dieser Personengruppe tragen die anfallenden Fahrt- bzw. Flugkosten, Kosten
für Unterkunft und Verpflegung (soweit nicht organisiert) selbst. 3. Die
in der Gemeinde Hoppegarten ansässigen und aktiven Vereine tragen die
anfallenden Fahr- bzw. Flugkosten, Kosten für Unterkunft und Verpflegung
(soweit nicht organisiert) für mitreisende Mitglieder selbst. Sie können bei
der Gemeindeverwaltung einen Reisekostenzuschuss bis max. 50 % der Kosten,
für mitreisende Kinder und Jugendliche
bis zum vollendeten 18. Lebensjahr bis max. 90 %, bei einer
Mindestbeteiligung dieser Personengruppe von 20,00 €, beantragen. Mitreisende
Angehörige tragen alle anfallenden Fahrt- bzw. Flugkosten, Kosten für
Unterkunft und Verpflegung (soweit nicht organisiert) selbst. 4. EinwohnerInnen
der Gemeinde Hoppegarten, für welche die Ziff. 1 – 3 nicht zutreffen, können
an entsprechenden Reisen nach Maßgabe vorhandener freier Plätze teilnehmen.
Sie tragen die anfallenden Fahrt- bzw. Flugkosten und die Kosten für
Unterkunft und Verpflegung selbst. 5. Die
gastgebende Gemeinde Hoppegarten übernimmt für die Gäste die Kosten für
Exkursionen/ Ausflüge/ Eintrittsgelder vor Ort sowie evtl. Buffets im Rahmen
organisierter Veranstaltungen (z.B. Freundschaftsabende u. ä.). Die
Kosten für sämtliche außerhalb des organisierten Programms durchgeführten
Aktivitäten tragen die jeweils Aktiven selbst. |
6. Die Kosten für sämtliche
außerhalb des organisierten Programms durchgeführten Aktivitäten tragen die
jeweils Aktiven selbst.