Die Drucksache wird an die Verwaltung zurückgewiesen mit der Maßgabe, diese zu überarbeiten. Weiterhin wird die Verwaltung gebeten, die Berechnung des Aufwandes eines Hundesteuerfalls zu erarbeiten und die Änderung in der Berechnung von gefährlichen Hunden herunterzusetzen. Nach den vorgenannten Änderungen geht die Drucksache dann zur Beschlussfassung in die kommende Gemeindevertretersitzung.