1. Die Gemeindevertretung Hoppegarten
beschließt die Übertragung des Vertriebsgeschäfts der E.ON edis AG durch a)
Abspaltung Der Abspaltung des Vertriebsgeschäfts der
E.ON edis AG auf eine zusammen-geführte, deutschlandweit tätige
Vertriebsgesellschaft wird zugestimmt. b)
Umsetzungsweg Die Abspaltung soll nach der „1-stufigen
Variante“ erfolgen. Für den Fall fehlender Einstimmigkeit aller Aktionäre
stimmt der Aktionär auch einer Abspaltung nach der „2-stufigen Variante“ zu. c)
Wahl
Vertrieb/Netz Unabhängig vom Umsetzungsweg beteiligt sich
die Gemeinde Hoppegarten n i c h t an der zusammengeführten,
deutschlandweit tätigen Vertriebsgesellschaft, sondern erhöht ihre
Beteiligung an der E.ON edis AG um den entsprechenden Wert. 2.
Verzicht auf Abspaltungsprüfung Der
Vertreter der Gemeinde Hoppegarten soll die Stimmrechte in Hauptversammlungen
der E.ON edis AG entsprechend ausüben und alle für die Umsetzung der
Abspaltung erforderlichen oder zweckmäßigen Maßnahmen veranlassen. Vor dem
Hintergrund der bereits erfolgten Bewertungen durch die
Wirtschaftsprüfungsgesellschaften BDO und KPMG soll er auf eine zusätzliche
Spaltungsprüfung verzichten. |