Sitzung: 28.05.2013 Ausschuss für Jugend, Bildung und Kultur
Vorlage: DS 403/2013/08-14
Der Ausschuss stimmt über
nachfolgende Änderungen/Ergänzungen zum Beschlussvorschlag ab:
- Punkt 6. 2. Abs. 1 Satz 3 wird gestrichen.
- Nach Punkt 6.2. Abs. 1 Satz 2 werden folgende Sätze
angefügt:
Generell soll die
Förderung 75 % der kalkulierten Ausgaben nicht überschreiten. Soweit keine
Einnahmen erzielt werden, soll der Verein Eigenleistungen (z.B. der Mitglieder
für Vorbereitung Tische etc.) nachweisen. Soweit eine Förderung über 75% der
kalkulierten Ausgaben eingereicht wird, entscheidet der Bürgermeister über die
Förderung insgesamt.
- Punkt 7 Satz 3 Die Formel für die
Aufteilung der Fördersumme bleibt so bestehen.
- Die Richtlinie tritt zum
01.01.2014 in Kraft.