Der Ausschuss stimmt über nachfolgende Änderungen/Ergänzungen zum Beschlussvorschlag ab:

 

  • Punkt 6. 2.  Abs. 1 Satz 3 wird gestrichen.
  • Nach Punkt 6.2.  Abs. 1 Satz 2 werden folgende Sätze angefügt:

Generell soll die Förderung 75 % der kalkulierten Ausgaben nicht überschreiten. Soweit keine Einnahmen erzielt werden, soll der Verein Eigenleistungen (z.B. der Mitglieder für Vorbereitung Tische etc.) nachweisen. Soweit eine Förderung über 75% der kalkulierten Ausgaben eingereicht wird, entscheidet der Bürgermeister über die Förderung insgesamt.

  • Punkt 7 Satz 3 Die Formel für die Aufteilung der Fördersumme bleibt so bestehen.
  • Die Richtlinie tritt zum 01.01.2014  in Kraft.