Der Ausschuss stimmt über nachfolgende Änderungen/Ergänzungen zum Beschlussvorschlag ab:

 

  • Punkt 6.2. Bewilligungsverfahren

 

-       Absatz 1 Satz 3 wird gestrichen.

 

-       Nach Absatz 1 Satz 2 werden folgende Sätze eingefügt:

Generell soll die Förderung 75 % der kalkulierten Ausgaben nicht überschreiten. Soweit keine Einnahmen erzielt werden, soll der Verein Eigenleistungen (z.B. der Mitglieder für Vorbereitung Tische etc.) nachweisen. Soweit eine Förderung über 75 % der kalkulierten Ausgaben eingereicht wird, entscheidet der Bürgermeister über die Förderung insgesamt.

 

  • Punkt 7 Finanzplanung der Antragsförderung

 

Der Absatz 3 wird gestrichen

 

Neuer Absatz 3 wird eingefügt:

 

Die darüberhinausgehenden Gesamtmittel im Haushalt werden auf Förderantrag durch den  zuständigen Ortsbeirat an den Bürgermeister gerichtet.