Sitzung: 29.05.2013 Sportausschuss
Vorlage: DS 403/2013/08-14
Der Ausschuss stimmt über
nachfolgende Änderungen/Ergänzungen zum Beschlussvorschlag ab:
- Punkt 6.2. Bewilligungsverfahren
-
Absatz 1 Satz 3
wird gestrichen.
-
Nach Absatz 1
Satz 2 werden folgende Sätze eingefügt:
Generell
soll die Förderung 75 % der kalkulierten Ausgaben nicht überschreiten. Soweit
keine Einnahmen erzielt werden, soll der Verein Eigenleistungen (z.B. der
Mitglieder für Vorbereitung Tische etc.) nachweisen. Soweit eine Förderung über
75 % der kalkulierten Ausgaben eingereicht wird, entscheidet der Bürgermeister
über die Förderung insgesamt.
- Punkt 7 Finanzplanung der
Antragsförderung
Der
Absatz 3 wird gestrichen
Neuer
Absatz 3 wird eingefügt:
Die
darüberhinausgehenden Gesamtmittel im Haushalt werden auf Förderantrag durch
den zuständigen Ortsbeirat an den
Bürgermeister gerichtet.