Der Hauptausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis und weist darauf hin,

dass die Bezeichnung „vorhabenbezogen“ falsch ist.

Die Aufnahme der Vereinbarung zur Kostenübernahme für das B-Planverfahren durch den Investor soll Bestandteil der Beschlussfassung zur DS 401 sein.

Zur GV ist die Drucksache von der Verwaltung zu korrigieren.