Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Hoppegarten beschließt, das Verfahren für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Am Winterquartier Rennbahnallee“ als reguläres Bebauungsplanverfahren gemäß § 8 BauGB weiterzuführen. Planungs- und Durchführungskosten sind weiterhin vom Vorhabenträger zu übernehmen.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB für den Entwurf des Bebauungsplans „Am Winterquartier Rennbahnallee“ ist durchzuführen.

Der Geltungsbereich des Bebauungplans „Am Winterquartier Rennbahnallee“ wird um die Flurstücke 99/1 (teilweise), 109 und 110 erweitert.

Bei der Planaufstellung sollen folgende Vorgaben berücksichtigt werden:

-      Die Anordnung der Gebäude entlang der Rennbahnallee sowie deren Kubatur sollen sich an den vorhandenen Villen orientieren.

-      Die Anordnung der Bebauung soll sich am Erhalt des schützenswerten Baumbestandes orientieren.