Beschlussvorschlag: |
Die
Gemeindevertretung Hoppegarten beschließt, das Verfahren für den
vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Am Winterquartier Rennbahnallee“ als
reguläres Bebauungsplanverfahren gemäß § 8 BauGB weiterzuführen. Planungs-
und Durchführungskosten sind weiterhin vom Vorhabenträger zu übernehmen. Die
frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die
frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher
Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB für den Entwurf des Bebauungsplans „Am Winterquartier
Rennbahnallee“ ist durchzuführen. Der
Geltungsbereich des Bebauungplans „Am Winterquartier Rennbahnallee“ wird um
die Flurstücke 99/1 (teilweise), 109 und 110 erweitert. Bei der
Planaufstellung sollen folgende Vorgaben berücksichtigt werden: - Die Anordnung der Gebäude entlang der
Rennbahnallee sowie deren Kubatur sollen sich an den vorhandenen Villen
orientieren. - Die Anordnung der Bebauung soll sich am
Erhalt des schützenswerten Baumbestandes orientieren. |