Die hauptsächliche Satzungsänderung bezieht sich auf die Änderung der Eingruppierung der Straßen, die auf eine Kita bzw. Schule zuführen (damaliger Wunsch der Gemeindevertreter: Reinigungsklasse 1). Eine Umkehrung des Beschlusses wird durch den BuA nicht befürwortet.

 

Der Ausschuss stimmt über den Beschlussvorschlag ab.