Beschlussvorschlag: |
Der Hauptausschuss der Gemeinde Hoppegarten beschließt die Neufassung
unter Ziff. 2 Satz 1 des am 14.08.2012 im Hauptausschuss gefassten
Beschlusses über die DS 342/2012 (Kosten im Zusammenhang von
Städtepartnerschaften) wie folgt: „Für die nicht unter Ziffer 1
genannten MitarbeiterInnen der Gemeinde, für GemeindevertreterInnen,
Ortsvorsteher und Mitglieder der Ortsbeiräte gelten die bestehenden
Dienstreiseregelungen mit der Maßgabe, dass diese sich an den jeweiligen
Fahr- bzw. Flugkosten und den Kosten für die Unterkunft zu 50 % beteiligen.“ Die Verpflegung wird, soweit sie nicht von der Gemeinde Hoppegarten
bzw. Partnergemeinde organisiert ist, von den Reiseteilnehmern selbst
getragen. |