Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschlussvorschlag:

Der Hauptausschuss der Gemeinde Hoppegarten beschließt die Neufassung unter Ziff. 2 Satz 1 des am 14.08.2012 im Hauptausschuss gefassten Beschlusses über die DS 342/2012 (Kosten im Zusammenhang von Städtepartnerschaften) wie folgt:

 

 „Für die nicht unter Ziffer 1 genannten MitarbeiterInnen der Gemeinde, für GemeindevertreterInnen, Ortsvorsteher und Mitglieder der Ortsbeiräte gelten die bestehenden Dienstreiseregelungen mit der Maßgabe, dass diese sich an den jeweiligen Fahr- bzw. Flugkosten und den Kosten für die Unterkunft zu 50 % beteiligen.“

Die Verpflegung wird, soweit sie nicht von der Gemeinde Hoppegarten bzw. Partnergemeinde organisiert ist, von den Reiseteilnehmern selbst getragen.