Beschlussvorschlag:

 

 

Die Gemeindevertretung beschließt den nachfolgenden Ausschreibungstext (Ausschreibungskriterien), auf dessen Grundlage die Ausschreibung für die Betreibung des Hauses der Generationen ab September 2015 zu erfolgen hat:

Förderrichtlinien:

 

1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

 

Zuwendungszweck ist der Betrieb des Hauses der Generationen Hoppegarten. Zuwendungen werden für die Umsetzung der nachfolgend in der Projektbeschreibung aufgeführten Schwerpunkfelder gewährt.

Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Die Gemeinde Hoppegarten als Zuwendungsgeber entscheidet auf Grund pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel der Gemeinde Hoppegarten.

 

2. Gegenstand der Förderung

 

Gefördert werden können Maßnahmen zum Betrieb des Hauses der Generationen Hoppegarten.

 

3. Ziel der Förderung

 

Nach Auslaufen der zweijährigen (ein weiteres Jahr optional) Anschubfinanzierung soll der Betreiber (Träger) des Hauses die qualitative Fortführung des Betriebs ohne gemeindliche Zuwendung sicherstellen können.

 

4. Zuwendungsempfänger

 

Antragsberechtigt sind anerkannte Freie Träger. Auch sonstige juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts mit Sitz in Deutschland (Zuwendungsnehmer) mit entsprechender Qualifikation können einen Zuwendungsantrag stellen.

Antragstellerinnen und Antragstellern, über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet worden ist, wird keine Förderung gewährt. Dasselbe gilt für Antragstellerinnen und Antragsteller und, sofern sie eine juristische Person sind, für Inhaber der juristischen Person, die eine eidesstattliche Versicherung nach § 807 Zivilprozessordnung oder § 284 Abgabenordnung 1977 abgegeben haben oder zu deren Abgabe verpflichtet sind.

 

5. Zuwendungsvoraussetzungen

 

Die Förderung steht im Ermessen des Zuwendungsgebers und richtet sich nach folgenden Kriterien:

• Die Förderung erfolgt im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel der Gemeinde Hoppegarten im Zeitraum September 2015 bis August 2017.

• Es liegt ein schlüssiges Konzept des Antragstellers zum Betrieb des Hauses der Generationen unter Berücksichtigung des regionalen Bedarfs vor, welches die bestehende Infrastruktur nachhaltig unterstützt und ergänzt.

• Bereits bestehende Aktivitäten des Antragstellers wurden dargestellt. Für die geplanten Maßnahmen ist darzulegen, wie diese zur nachhaltigen Umsetzung und Etablierung des Hauses der Generationen in der Gemeinde Hoppegarten beitragen und dieses weiterentwickeln sollen.

• Es wurde dargelegt, wie und in welchem Umfang die geplanten Maßnahmen in den Schwerpunktfeldern wirken können.

• Es wurde dargestellt, wie über den grundsätzlichen Förderzeitraum hinaus eine nachhaltige Sicherung des Hauses der Generationen Hoppegarten angestrebt wird bzw. wie das Haus dauerhaft in die lokale Infrastruktur eingebettet werden soll.

• Es wurde dargelegt, welche weiteren Fördermittel dem Betreiber im gleichen Zeitraum zur Verfügung stehen.

• Der Antrag wurde von der/den juristischen Person/en, die das Haus der Generationen Hoppegarten geschäftsführend leitet/n (Träger), fristgerecht und vollständig gestellt.

 

6. Art und Umfang, Höhe der Zuwendung

 

Eine Zuwendung wird als Projektförderung in Form einer Festbetragsfinanzierung gewährt. Die Förderung besteht in der Gewährung eines nicht rückzahlbaren Zuschusses.

Die Förderung aus Mitteln der Gemeinde Hoppegarten ist auf eine Höhe von 50.000 Euro jährlich (12 Monatszeitraum) begrenzt.

Für den Betrieb des Hauses der Generationen Hoppegarten sind Personalausgaben, Sach- und Honorarausgaben, Ausgaben zur Qualitätssicherung sowie Ausgaben zur Projektdurchführung zuwendungsfähig. Für Personalausgaben dürfen nicht mehr als

60 % der bewilligten Maximalzuwendung verwendet werden. Betriebskosten und Baumaßnahmen werden nicht gefördert.

Eine Weiterleitung der Zuwendung an Dritte ist grundsätzlich ausgeschlossen.

Mit den Antragsunterlagen ist ein detaillierter Finanzierungsplan für die beabsichtigte Verwendung der Zuwendungsmittel einzureichen. Dabei sind die zu erwartenden Gesamteinnahmen – also auch Dritt- und Eigenmittel – und die Gesamtausgaben des Projekts anzugeben.

Daneben ist der Antrag mit allen rechtsverbindlichen Unterlagen schriftlich bei der Gemeinde Hoppegarten einzureichen.

Im jährlichen Verwendungsnachweis sind die tatsächlichen projektbezogenen Einnahmen und Ausgaben auszuweisen.

Die Förderung wird für Maßnahmen vom 01.09.2015 bis 31.08.2017 gewährt. Eine einjährige Verlängerung der Förderung ist möglich.

 

7. Sonstige Zuwendungsbestimmungen

 

Bestandteil des Zuwendungsbescheides werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P Brandenburg) in der jeweils geltenden Fassung.

Der Zuwendungsempfänger verpflichtet sich, in geeigneter Form auf die Förderung durch die Gemeinde Hoppegarten hinzuweisen. Die Hinweispflicht gilt ausdrücklich für alle Informations- und Publizitätsmaßnahmen des Zuwendungsempfängers.

 

8. Antrags- und Bewilligungsverfahren

 

Über die Förderung entscheidet die Gemeinde Hoppegarten vorbehaltlich der Zustimmung der Gemeindevertretung Hoppegarten auf der Grundlage der eingereichten Konzepte zur Umsetzung der Schwerpunktfelder.

Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die gegebenenfalls erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung finden die §§ 23, 44 LHO Brandenburg entsprechende Anwendung, die hierzu erlassenen Allgemeinen Verwaltungsvorschriften sowie die §§ 48 bis 49a Verwaltungsverfahrensgesetz, soweit nicht in dieser Richtlinie Abweichungen zugelassen worden sind.

Für die Abwicklung des Antrags- und Bewilligungsverfahrens ist folgende Behörde zuständig:

Gemeinde Hoppegarten

Lindenallee 14

15366 Hoppegarten

Der Zuwendungsgeber behält sich im Rahmen der Bescheiderstellung weitere Nebenbestimmungen nach Maßgabe von § 36 VwVfG vor.

 

9. Hinweis

 

Die Ausschreibungskriterien wurden in Anlehnung an die Aktionsprogramme Mehrgenerationenhäuser I & II des Bundes festgelegt.

Projektbeschreibung:

Art und Umfang der Leistung:

- Betreibung Haus der Generationen, Lindenallee 12, 15366 Hoppegarten

 

Die Gemeinde Hoppegarten sucht für das Haus der Generationen Hoppegarten ab dem 01.09.2015 einen Träger. Die Gemeinde Hoppegarten stellt dem Träger das Grundstück sowie das darauf befindliche Gebäude zur Verfügung. Der Betreiber trägt die Personalkosten, die Bewirtschaftungs- und Geschäftskosten, die Kosten für Schönheitsreparaturen und sonstigen Kosten, die im Zusammenhang mit der inhaltlichen Arbeit (u.a. auch Projektkosten) stehen. Es ist beabsichtigt, dass der Betreiber eine jährliche Zuwendung durch die Gemeinde in Höhe von maximal 50.000 € für die Finanzierung des Betriebs entsprechend der Förderrichtlinien erhält.

Es sind wöchentlich mindestens 45 Öffnungsstunden sicherzustellen.

Das Haus der Generationen soll eine generationsübergreifende Begegnungsstätte sein und Gemeinwesenarbeit für alle Generationen (Projekt-, Angebots- und Veranstaltungsarbeit) in Hoppegarten betreiben. Das Haus soll ein wichtiger Knotenpunkt im Sozialraum Hoppegarten sein, ein Ort der Begegnung. Für das gemeindliche Leben besitzen die Angebote im Haus der Generationen eine herausragende Bedeutung. In diesem Haus sollen interessierte Menschen aus der Gemeinde die Möglichkeit haben, sich mit Freunden zu treffen und sich aufzuhalten, sich in Interessengruppen mit eigenen Initiativen einzubringen, kreativ tätig zu werden und das Haus mit zu gestalten, d.h. ein Raum für Begegnung und Projekte, für bürgerschaftliches Engagement, ein Ort für die Menschen aus der Gemeinde und darüber hinaus, gleich welchen Alters, gleich welchen Geschlechts, gleich welcher Nationalität, gleich welchen Glaubens.

- Beschreibung des Gebäudes und des Grundstücks:

 

Hoppegarten umfasst mit einer Fläche von 31,88 km² die drei Ortsteile Dahlwitz-Hoppegarten, Hönow und Münchehofe. Die Gemeinde verfügt mit zwei S-Bahnhöfen, verschiedenen Buslinien und einem gut ausgebauten Radwegenetz über eine gut ausgebaute ÖPNV-Struktur. In Hoppegarten ist eine breit gefächerte soziale Infrastruktur vorhanden mit einer Grundschule und Hort im Ortsteil Hönow sowie einer Oberschule mit Grundschulteil und Hort im Ortsteil Dahlwitz-Hoppegarten, acht kommunalen und zwei privaten Kindertagesstätten in freier Trägerschaft, wovon sich sechs Kindertagesstätten in Dahlwitz-Hoppegarten und vier Kindertagesstätten in Hönow befinden, verschiedenen Sport- und Kulturvereinen sowie weiteren öffentlichen Einrichtungen, wie der Bibliothek, der Freiwilligen Feuerwehren und der evangelischen

und katholischen Kirchengemeinden. Die Jugendwerkstatt Hönow e.V. bietet zielgerichtet Bildungsangebote für Kinder und Jugendliche in der offenen Kinder- und Jugendarbeit an.

Das Haus der Generationen befindet sich im Ortsteil Dahlwitz-Hoppegarten im Ortszentrum in unmittelbarer Nachbarschaft zur Gemeindeverwaltung und dem Gemeinde- und Veranstaltungssaal auf einem XXX m² (Ergänzung durch die Verwaltung) großen Außengelände. Der Ortsteil Dahlwitz-Hoppegarten kommt auf eine Fläche von 14,77 km² und eine Einwohnerzahl von 7.201 (Stand 30.09.2013). Dieser Ortsteil ist geprägt durch moderne Industrieunternehmen und die Einbettung im idyllischen Erpetal. Attraktive Wohnstandorte mit historischen Villen und Herrenhäusern in unmittelbarer Nähe zur Galopprennbahn prägen das Ortsbild.

In der unmittelbaren Nachbarschaft zum Haus der Generationen befinden sich die bekannte Galopprennbahn, ein Ärztezentrum mit einer angeschlossenen Tagespflegeeinrichtung für Seniorinnen und Senioren, ein Einkaufsmarkt, eine Sparkassenfiliale und ein Friseur. Fußläufig sind in wenigen Gehminuten weitere Einkaufsmöglichkeiten vorhanden. Das Haus der Generationen ist ein 2-geschossiges Gebäude mit … (Beschreibung Gebäude – Ergänzung durch die Verwaltung).

- Folgende Bewerbungsunterlagen sind einzureichen:

 

Bewerber reichen mit den Bewerbungsunterlagen eine ausführliche Trägerkonzeption und eine Konzeptvorstellung zur Betreibung des Hauses der Generationen mit u.a. folgenden Angaben ein:

 

1. Öffnungszeiten

a) Geplante Öffnungs- bzw. Nutzungszeiten.

b) Wer sichert die Öffnungszeiten mit welchen Zeitanteilen ab?

 

2. Inhaltliche Ausrichtung

a) Darstellung der inhaltlichen Schwerpunkte in der Gemeinwesenarbeit (Handlungsfelder und Arbeitsschwerpunkte).

b) Welchen methodischen Prinzipien und Grundsätze werden angewendet?

c) Welchen zeitlichen Aufwand hat die inhaltliche Arbeit – mit Vor- und Nachbereitung?

d) Bitte reichen Sie einen Muster-Veranstaltungskalender ein.

e) Wie werden Ehrenamtliche eingebunden?

f) Welches System zur Qualitätsprüfung/-messung wird angewandt?

 

3. Finanzen

a) Wie erfolgt das System der (Re)Finanzierung des Objektes? Hierbei ist auf die zu erwartenden Gesamteinnahmen – also auch Dritt- und Eigenmittel – und die Gesamtausgaben einzugehen. Es können Einnahmen aus der Vermietung von Räumlichkeiten und der Anbietung von Kursen einkalkuliert werden. Es ist zu beachten, dass das Haus den politischen Gremien im Ort sowie den in der Gemeindevertretung Hoppegarten vertretenen Parteien und Wählergruppen kostenfrei zur Verfügung gestellt werden soll.

b) Welche personelle Ausstattung ist angedacht?

c) Wie viel finanzielle Mittel werden für die Bewirtschaftung aufgewendet?

d) Wie viel finanzielle Mittel werden für die inhaltliche Arbeit aufgewendet?

e) Bitte reichen Sie ein Konzept (inkl. Finanzkonzept) zur Weiterführung des Hauses für die Zeit nach Auslauf des zweijährigen (optional dreijährigen) Förderzeitraums ein.

 

Folgende Schwerpunktfelder sollen in der Konzeptvorstellung enthalten sein:

1. Ort der Begegnung

 

Das HdG muss ein offener Treffpunkt für Jung und Alt sein, in denen sich Menschen aller Generationen begegnen und gegenseitig unterstützen können. Das Haus soll ein Ort der Begegnung sein, wo man jederzeit vorbeischauen kann.

Besonderes Augenmerk ist auf die Vernetzung und Zusammenarbeit mit dem örtlichen Träger der Jugendhilfe, mit freien Trägern, kirchlichen Einrichtungen, Freiwilligenagenturen des Kreises und des Landes sowie Arbeitsagenturen, aber auch mit Schulen, Vereinen, Initiativen, Feuerwehren, Bibliotheken und anderen örtlichen und regionalen Einrichtungen.

Um ein Ort der Begegnung und des Miteinanders sein zu können, ist die Vorhaltung einer Vielzahl von Angeboten notwendig, in welchen sich Jung und Alt begegnen, voneinander lernen und von den Erfahrungen des jeweils anderen profitieren können. Ein offener Treff mit Kaffee und Kuchen bildet das Herzstück. Aber auch der gemeinsame Handy- oder Computerkurs - hier lernt Alt von Jung -, Hausaufgabenhilfe, Handwerkskurse, Vorlesestunde, Kreativkurse, Sprachkurse, Sportkurse können den Ort der Begegnung mit Leben erfüllen. Auf die Hilfe und Unterstützung externer Anbieter kann selbstverständlich zurückgegriffen werden.

 

2. Ort der Beratung

 

Das HdG muss ein Wegweiser zu Angeboten anderer Institutionen sein und gleichzeitig Beratungsangebote bereithalten. Das Haus muss sich als

Dienstleistungsunternehmen und Vermittlungsplattform verstehen,

seine Infrastruktur für die Vermittlung zur Verfügung stellen und Angebote und potentielle Interessenten zusammenbringen. Auch hierbei liegt ein Schwerpunkt auf der Vernetzung und Zusammenarbeit mit der Verwaltung der Gemeinde Hoppegarten, mit dem örtlichen Träger der Jugendhilfe, mit freien Trägern, kirchlichen Einrichtungen, Freiwilligenagenturen des Kreises und des Landes sowie Arbeitsagenturen und anderen Beratungseinrichtungen. Dies sollten auch Beratungseinrichtungen und Netzwerke sein, die Hilfe bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf bzw. Pflege und Beruf bieten.

 

3. Ort der Begleitung

 

Damit Menschen aller Generationen und in allen Lebenssituationen ihre familiären und beruflichen Aufgaben gut in Einklang bringen können, bedürfen sie auch der Begleitung z.B. durch die Vermittlung von Hol- und Bringdiensten, Kinderbetreuung in Randzeiten (Oma- und Opadienste), Einkaufs- und Behördenbegleitung. Aber auch die Vermittlung von klassischen Putzdiensten, Unterstützung bei der Zubereitung von Mahlzeiten sowie einfache Garten- und Handwerksarbeiten sollten zum Angebotsspektrum gehören.

 

4. Ort der Bildung

 

Dabei geht es sowohl um eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf bzw. Pflege und Beruf, als auch um die Unterstützung beim Zugang zum und bei der Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt. Ziel sollte es sein, Bildungsangebote für alle Generationen anzubieten. Schwerpunkte sollen dabei Angebote für Kinder und Jugendliche, Angebote für Seniorinnen und Senioren, Angebote für Arbeitssuchende – hierbei Stärkung der Kompetenz und damit der Chancen auf dem Arbeitsmarkt - und Angebote für Ehrenamtliche sein.

Das Haus der Generationen muss nicht alles selbst leisten können. Für Dienstleistungsangebote - zum Beispiel Kinderbetreuung, Sozialberatung, Fortbildung – können und sollen auch Kooperationen mit verschiedenen Trägern und anderen Einrichtungen und Vereinen/Verbänden geschlossen werden.

Aber vor allem die Gewinnung und Einbindung ehrenamtlich Engagierter sollte im Fokus stehen.