Die Gemeindevertretung Hoppegarten
beschließt die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
gemäß § 3 Abs. 1 und der Behörden und Träger sonstiger Belange gemäß § 4
Abs. 1 für den Vorentwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans
„Gewerbegebiet 1“ (Anlage 01 und 02 / Stand 20.05.2015).