Beschlussvorschlag: |
1. Die
Gemeindevertretung Hoppegarten beschließt die Aufstellung des
vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Seniorendorf am Neuen Hönower Weg“ für die
Flurstücke 843, 1072 und 1074 der Flur
6 der Gemarkung Dahlwitz-Hoppegarten. Die Kosten des Verfahrens übernimmt
gem. § 12 BauGB der Vorhabenträger. 2.
Die frühzeitige
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 und der Behörden und Träger
sonstiger Belange gemäß § 4 Abs. 1 für den Vorentwurf des vorhabenbezogenen
Bebauungsplans „Seniorendorf am Neuen
Hönower Weg“ (Anlage 01 und 02 / Stand 22.05.2015) ist durchzuführen. |