Beschlussvorschlag:

1.    Die Gemeindevertretung Hoppegarten beschließt die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Seniorendorf am Neuen Hönower Weg“ für die Flurstücke 843, 1072 und 1074 der Flur 6 der Gemarkung Dahlwitz-Hoppegarten. Die Kosten des Verfahrens übernimmt gem. § 12 BauGB der Vorhabenträger.

2.      Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 und der Behörden und Träger sonstiger Belange gemäß § 4 Abs. 1 für den Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Seniorendorf am Neuen Hönower Weg“ (Anlage 01 und 02 / Stand 22.05.2015) ist durchzuführen.