Beschlussvorschlag: |
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Der
Hauptausschuss beschließt:
Der Hauptausschuss rügt die Handlungs- und Vorgehensweise des
Bürgermeisters und Liquidators, Geschäftsführers und Gesellschafters der awf
GmbH i. L., Herrn Karsten Knobbe.
Bürgermeister Karsten Knobbe wird in seiner Funktion als Liquidator,
Geschäftsführer und Gesellschafter der awf GmbH i. L. aufgefordert, das aktuell
laufende Ausschreibungsverfahren „Mitarbeiter auf Honorarbasis für die
gemeindeeigene awf GmbH“ unverzüglich aufzuheben.
Der Hauptausschuss weist ausdrücklich auf die Verpflichtung des
Bürgermeisters zur Umsetzung
und Erfüllung des
Beschlusses
DS 274/2011/08-14 vom 12.9.2011 hin. Die Handlungen von Karsten Knobbe
als Bürgermeister und als Liquidator, Geschäftsführer und Gesellschafter der
awf GmbH i. L. stehen im Widerspruch zu vorgenannten Beschluss, ebenso auch zum
Geschäftszweck der awf GmbH i. L.
Den Mitgliedern der Gemeindevertretung ist zur nächsten Sitzung eine
Information vorzulegen, aus der hervorgeht, welche Möglichkeiten unter
Beachtung des Beschlusses DS 274/2011/08-14 vom 12.9.2011, des
Gesellschaftervertrages der awf GmbH i. L. und des GmbHG für die awf GmbH i. L.
hinsichtlich der Betätigung am Markt bestehen. Ebenso ist eine Stellungnahme
durch den Bürgermeister Karsten Knobbe anzureichen, auf welcher rechtlichen
Grundlage der Liquidator, Geschäftsführer und Gesellschafter Karsten Knobbe die
Entscheidung zur Stellenausschreibung getroffen hat.
Darüber hinaus ist darzulegen, welche Kompetenzen, Befugnisse und
Eingriffsmöglichkeiten der Gemeindevertretung gegenüber dem alleinigen
Liquidator, Geschäftsführer und Gesellschafter Karsten Knobbe bestehen.