Beschluss: geändert beschlossen

Beschlussvorschlag:

 

Der Hauptausschuss beschließt:

 

Der Hauptausschuss rügt die Handlungs- und Vorgehensweise des Bürgermeisters und Liquidators, Geschäftsführers und Gesellschafters der awf GmbH i. L., Herrn Karsten Knobbe.

Bürgermeister Karsten Knobbe wird in seiner Funktion als Liquidator, Geschäftsführer und Gesellschafter der awf GmbH i. L. aufgefordert, das aktuell laufende Ausschreibungsverfahren „Mitarbeiter auf Honorarbasis für die gemeindeeigene awf GmbH“ unverzüglich aufzuheben.

 

Der Hauptausschuss weist ausdrücklich auf die Verpflichtung des Bürgermeisters   zur   Umsetzung   und   Erfüllung   des   Beschlusses

DS 274/2011/08-14 vom 12.9.2011 hin. Die Handlungen von Karsten Knobbe als Bürgermeister und als Liquidator, Geschäftsführer und Gesellschafter der awf GmbH i. L. stehen im Widerspruch zu vorgenannten Beschluss, ebenso auch zum Geschäftszweck der awf GmbH i. L.

 

Den Mitgliedern der Gemeindevertretung ist zur nächsten Sitzung eine Information vorzulegen, aus der hervorgeht, welche Möglichkeiten unter Beachtung des Beschlusses DS 274/2011/08-14 vom 12.9.2011, des Gesellschaftervertrages der awf GmbH i. L. und des GmbHG für die awf GmbH i. L. hinsichtlich der Betätigung am Markt bestehen. Ebenso ist eine Stellungnahme durch den Bürgermeister Karsten Knobbe anzureichen, auf welcher rechtlichen Grundlage der Liquidator, Geschäftsführer und Gesellschafter Karsten Knobbe die Entscheidung zur Stellenausschreibung getroffen hat.

Darüber hinaus ist darzulegen, welche Kompetenzen, Befugnisse und Eingriffsmöglichkeiten der Gemeindevertretung gegenüber dem alleinigen Liquidator, Geschäftsführer und Gesellschafter Karsten Knobbe bestehen.