a) Die Verwaltung wird beauftragt, die
gesperrten Brücken kurzfristig abzureißen, um die Verkehrssicherheitspflicht
durchzusetzen.
b) Für die Brücke Tübinger Straße (C) soll
2016 die Planung (kombinierte Stahl/Holz- Bauweise)erstellt werden.
c) Die zwei kleineren Brücken Finkensteg (A)
und Amselweg (B) sollen durch einen begrünten Damm mit Durchlass ersetzt
werden.
d) Bei den Brücken Kleeweg (D) und
Schlehenweg (E) ist zunächst von der Verwaltung ein Vorschlag zu erarbeiten,
wie die aktuell unterbrochene Wegebeziehung kostengünstig wieder hergestellt
werden kann. Dazu sollte das Geländeprofil beachtet und genutzt werden, um
kürzere/kleinere Brücken oder auch Durchlässe zu verwenden. Auch die
Brückenbreite muss nicht auf die Nutzung durch Kommunalfahrzeuge ausgelegt werden,
es handelt sich um Fußwege. Ein Vorschlag sollte möglichst zur nächsten
Ausschusswoche vorgelegt werden.