Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Hoppegarten beschließt zur Erlangung der Genehmigung des Bebauungsplanes „Recyclinganlage Alter Feldweg“ den Beitritt zu den Maßgaben folgenden Inhalts:

 

Maßgabe 1 – Die für das GE festgesetzte GRZ von 0,4 widerspricht dem Planungsziel und der bereits vorhandene Nutzung.

 

Maßgabe 2 – Die gemäß Planzeichenerklärung festgesetzte Höhe der baulichen Anlagen bezogen auf eine „Firsthöhe“ ist hinsichtlich eines Gewerbestandortes unbestimmt. Nicht geregelt sind außerdem die max. Höhen von Containern sowie Schuttgutflächen.

 

Der nunmehr nach dem Beitritt zu den Maßgaben überarbeitete Bebauungsplan „Recyclinganlage Alter Feldweg“ bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B) – Anlage 1 / Stand: Februar 2016 - wird hiermit als Satzung beschlossen. Die Begründung zur Satzung – Anlage 2 / Stand: 19.05.2015 mit Ergänzungen vom Februar 2016 – wird gebilligt.