Beschlussvorschlag: |
Die Gemeindevertretung Hoppegarten beschließt zur Erlangung der
Genehmigung des Bebauungsplanes „Recyclinganlage Alter Feldweg“ den Beitritt
zu den Maßgaben folgenden Inhalts: Maßgabe 1 – Die für das GE festgesetzte GRZ von 0,4 widerspricht dem
Planungsziel und der bereits vorhandene Nutzung. Maßgabe 2 – Die gemäß Planzeichenerklärung festgesetzte Höhe der
baulichen Anlagen bezogen auf eine „Firsthöhe“ ist hinsichtlich eines
Gewerbestandortes unbestimmt. Nicht geregelt sind außerdem die max. Höhen von
Containern sowie Schuttgutflächen. Der nunmehr nach dem Beitritt zu den Maßgaben überarbeitete
Bebauungsplan „Recyclinganlage Alter Feldweg“ bestehend aus der Planzeichnung
(Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B) – Anlage 1 / Stand:
Februar 2016 - wird hiermit als Satzung beschlossen. Die Begründung zur
Satzung – Anlage 2 / Stand: 19.05.2015 mit Ergänzungen vom Februar 2016 –
wird gebilligt. |