Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Hoppegarten stellt gemäß § 79 Abs. 1 BbgKVerf fest, dass eine Teilfläche von ca. 1.400 m² des Grundstückes in der Gemarkung Dahlwitz-Hoppegarten, Flur 6, Flurstück 229 für die Erfüllung ihrer Aufgaben in absehbarer Zeit nicht notwendig ist.

Die Gemeindevertretung beschließt die öffentliche Ausschreibung der Teilfläche zum Verkauf. Als Mindestgebot ist der aktuelle Verkehrswert anzusetzen.