Beschlussvorschlag: |
Die
Gemeindevertretung Hoppegarten stellt gemäß § 79 Abs. 1 BbgKVerf fest, dass
eine Teilfläche von ca. 1.400 m² des Grundstückes in der Gemarkung
Dahlwitz-Hoppegarten, Flur 6, Flurstück 229 für die Erfüllung ihrer Aufgaben
in absehbarer Zeit nicht notwendig ist. Die
Gemeindevertretung beschließt die öffentliche Ausschreibung der Teilfläche
zum Verkauf. Als Mindestgebot ist der aktuelle Verkehrswert anzusetzen. |