Beschlussvorschlag: |
1. Aufstellungsbeschluss Die Gemeindevertretung beschließt die Aufstellung eines
Bebauungsplans mit Umweltbericht als Änderungsbebauungsplan für das bisher im
Geltungsbereich des Bebauungsplans „Siedlungserweiterung Hönow“ gelegene Plangebiet
„Sondergebiet Hoppegartener Straße“. Der am westlichen Rand der Gemarkung Hönow, nahe der
Stadt- und Landesgrenze von Berlin gelegene Geltungsbereich des
Bebauungsplans umfasst die Flurstücke 954, 1075 (teilweise), 1079 und 1083
der Flur 3, Gemarkung Hönow und besitzt eine Größe von etwa 12.745 m²
(ca. 1,28 ha). Alle mit dem Planverfahren
verbundenen Kosten sind vom Vorhabenträger für den SB-Markt zu tragen. 2. Beschluss über den
Vorentwurf des Bebauungsplans Die Gemeindevertretung beschließt den vorgelegten
Vorentwurf des Bebauungsplans „Sondergebiet Hoppegartener Straße“
(Planungstand: 14. Dezember 2015) – siehe Anlage 1 -, billigt die Begründung
- siehe Anlage 2 - und bestimmt die Planunterlagen zur öffentlichen Auslegung
gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und zur Behördenbeteiligung gemäß
§ 4 Abs. 1 BauGB. Die Verwaltung wird
beauftragt, die Offenlage des Bebauungsplans ortsüblich bekannt zu machen und
die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
einzuholen. |