Beschlussvorschlag:

1.   Aufstellungsbeschluss

 

Die Gemeindevertretung beschließt die Aufstellung eines Bebauungsplans mit Umweltbericht als Änderungsbebauungsplan für das bisher im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Siedlungserweiterung Hönow“ gelegene Plangebiet „Sondergebiet Hoppegartener Straße“.

Der am westlichen Rand der Gemarkung Hönow, nahe der Stadt- und Landesgrenze von Berlin gelegene Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst die Flurstücke 954, 1075 (teilweise), 1079 und 1083 der Flur 3, Gemarkung Hönow und besitzt eine Größe von etwa 12.745 m² (ca. 1,28 ha).

Alle mit dem Planverfahren verbundenen Kosten sind vom Vorhabenträger für den SB-Markt zu tragen.

 

2.   Beschluss über den Vorentwurf des Bebauungsplans

 

Die Gemeindevertretung beschließt den vorgelegten Vorentwurf des Bebauungsplans „Sondergebiet Hoppegartener Straße“ (Planungstand: 14. Dezember 2015) – siehe Anlage 1 -, billigt die Begründung - siehe Anlage 2 - und bestimmt die Planunterlagen zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und zur Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Offenlage des Bebauungsplans ortsüblich bekannt zu machen und die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange einzuholen.