Beschlussvorschlag: |
1. Aufstellungsbeschluss Die Gemeindevertretung beschließt die Aufstellung der 5.
Änderung des Bebauungsplans „Obere Bergstraße“. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst die
Flurstücke 615 und 1202 bis 1216 der Flur 6, Gemarkung Dahlwitz-Hoppegarten
und besitzt eine Größe von etwa 12.240 m² (ca. 1,22 ha). Alle mit dem Planverfahren
verbundenen Kosten sind vom Eigentümer der Flurstücke 1202 bis 1216 zu
tragen. 2. Beschluss über den Entwurf
des Bebauungsplans Die Gemeindevertretung beschließt den vorgelegten Entwurf
der 5. Änderung des Bebauungsplans „Obere Bergstraße“ (Planungstand: Dezember
2015) – siehe Anlage 01 -, billigt die Begründung - siehe Anlage 02 - und
bestimmt die Planunterlagen zur öffentlichen Auslegung gemäß
§ 3 Abs. 2 BauGB und zur Behördenbeteiligung gemäß
§ 4 Abs. 2 BauGB. Die Verwaltung wird beauftragt, die
Offenlage des Bebauungsplans ortsüblich bekannt zu machen und die
Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange einzuholen. 3.
Der Bürgermeister wird beauftragt, mit dem Vorhabenträger in
Verhandlung über eine Kostenbeteiligung über die Instandsetzung der
Karl-Weiss-Str. zu berichten. |
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