Beschlussvorschlag:

1.   Aufstellungsbeschluss

 

Die Gemeindevertretung beschließt die Aufstellung der 5. Änderung des Bebauungsplans „Obere Bergstraße“.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst die Flurstücke 615 und 1202 bis 1216 der Flur 6, Gemarkung Dahlwitz-Hoppegarten und besitzt eine Größe von etwa 12.240 m² (ca. 1,22 ha).

Alle mit dem Planverfahren verbundenen Kosten sind vom Eigentümer der Flurstücke 1202 bis 1216 zu tragen.

 

2.   Beschluss über den Entwurf des Bebauungsplans

 

Die Gemeindevertretung beschließt den vorgelegten Entwurf der 5. Änderung des Bebauungsplans „Obere Bergstraße“ (Planungstand: Dezember 2015) – siehe Anlage 01 -, billigt die Begründung - siehe Anlage 02 - und bestimmt die Planunterlagen zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und zur Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Offenlage des Bebauungsplans ortsüblich bekannt zu machen und die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange einzuholen.

 

3.  Der Bürgermeister wird beauftragt, mit dem Vorhabenträger in Verhandlung über eine Kostenbeteiligung über die Instandsetzung der Karl-Weiss-Str. zu berichten.