Die Gemeindevertretung Hoppegarten stellt gemäß § 79 Abs. 1
BbgKVerf fest, dass das Grundstück in der Gemarkung Hönow, Flur 2,
Flurstück 2593 mit einer Größe von 2.618 m² für die Erfüllung ihrer
Aufgaben in absehbarer Zeit nicht notwendig ist.
Die Gemeindevertretung beschließt die öffentliche Ausschreibung des
Grundstückes zur Vergabe in Erbbaupacht für Wohn- und Gewerbezwecke.
In der Ausschreibung ist zu fordern, dass der Saal der ehem.
Gaststätte „Zum Roman“für
kulturelle Veranstaltungen der Gemeinde nutzbar gemacht werden soll oder
durch einen äquivalenten Neubau zu ersetzen ist. Die Nutzung seitens der
Gemeinde soll ohne Nutzungsentgelt bei Bezahlung der während der Nutzung
angefallenen Betriebskosten erfolgen.