Beschlussvorschlag: |
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Die
Gemeindevertretung Hoppegarten beschließt, §5 „1. Die Wertgrenze,
ab der außerordentliche Erträge und Aufwendungen als für die Gemeinde von
wesentlicher Bedeutung angesehen werden, wird auf 100.000 € festgesetzt.“ wie folgt zu
ändern: „1. Die Wertgrenze,
ab der außerordentliche Erträge und Aufwendungen als für die Gemeinde von
wesentlicher Bedeutung angesehen werden, wird auf 50.000 € festgesetzt.“ |