Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung Hoppegarten beschließt,

 

§5

 

„1. Die Wertgrenze, ab der außerordentliche Erträge und Aufwendungen als für die

Gemeinde von wesentlicher Bedeutung angesehen werden, wird auf 100.000 €

festgesetzt.“

 

wie folgt zu ändern:

 

„1. Die Wertgrenze, ab der außerordentliche Erträge und Aufwendungen als für die

Gemeinde von wesentlicher Bedeutung angesehen werden, wird auf 50.000 €

festgesetzt.“